Konformitätserklärung
Katja Seiler - Am Lindener Berge 28 - 30449 Hannover - Germany
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Diese Erklärung bezieht sich auf meine Keramik mit den Glasuren „weiß“, „transparent“ sowie „transparent&dunkelgrün“. Sie wurde auf die Abgabe von Blei und Cadmium gemäß der Vorgabe der Bedarfsgegenständeverordnung geprüft.
Die Prüfung erfolgte durch folgendes Labor:
M. U. T. Meißner Umwelttechnik GmbH
Ingenieurbüro für angewandten Umweltschutz
Ossietzkystraße 37a
01662 Meißen
Der Prüfbericht wurde am 21.01.2025 ausgestellt und wird unter der Registriernummer 1/20134/Fi geführt.
Die gültigen Grenzwerte für Blei liegen bei: 4,0 mg/l für Hohlgeschirr;
2,0 mg abs. für den Mundrand (Becher); 0,8 mg/dm² für Flachgeschirr
Die Untersuchungen für die Abgabe von Blei ergaben für meine Keramik folgende Werte: Glasur „weiß“: < 0,01 mg/l bei Hohlgeschirr
Glasur „transparent“: < 0,001 mg abs. bei Mundrand
Glasur „transparent“: < 0,001 mg/dm² bei Flachgeschirr
Glasur „transparent&dunkelgrün: < 0,001 mg/dm² bei Flachgeschirr
Die Grenzwerte für Cadmium liegen bei: 0,3 mg/l für Hohlgeschirr;
0,2 mg abs. für den Mundrand (Becher); 0,07 mg/dm² für Flachgeschirr
Die Untersuchungen für die Abgabe von Cadmium ergaben für meine Keramik folgende Werte: Glasur „weiß“: < 0,001 mg/l bei Hohlgeschirr
Glasur „transparent“: < 0,0001 mg abs. bei Mundrand
Glasur „transparent“: < 0,0001 mg/dm² bei Flachgeschirr
Glasur „transparent&dunkelgrün: < 0,0001 mg/dm² bei Flachgeschirr
Diesen Ergebnissen zufolge entspricht meine oben genannte Keramik den Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung vom 10.04.1992 sowie der Verordnung VO (EG)
Nr. 1935/2004.